Einbringung

– Betrieb oder Anteile steuerneutral in eine Gesellschaft übertragen

Die Einbringung ist ein zentrales Instrument bei der Unternehmensumstrukturierung. Sie ermöglicht es, Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaftsanteile steuerneutral in eine neue oder bestehende Gesellschaft zu übertragen – wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Steuerberaterin Jennifer Wagner begleitet Sie bei der steuerrechtskonformen Einbringungsgestaltung.

Was ist eine Einbringung?

Bei einer Einbringung wird ein Sacheinlagegegenstand – z.B. ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder Anteile – in eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft eingebracht. Der Einbringende erhält dafür Gesellschaftsanteile als Gegenleistung. Das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Ansatz zum Buchwert und damit eine steuerneutrale Übertragung.

Einbringungsformen nach UmwStG

§ 20 UmwStG – Einbringung in eine Kapitalgesellschaft
Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil kann zum Buchwert eingebracht werden. Voraussetzung: Das eingebrachte Vermögen muss eine selbständige wirtschaftliche Einheit darstellen.

§ 21 UmwStG – Anteilstausch
Anteile an einer Kapitalgesellschaft werden in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht. Steuerneutralität unter strengen Voraussetzungen (Mehrheitsbeteiligung).

§ 24 UmwStG – Einbringung in eine Personengesellschaft
Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil wird in eine Mitunternehmerschaft eingebracht. Buchwertansatz möglich.

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Sperrfristen und Einbringungsgewinn

Ein zentrales Risiko bei der Einbringung: Sperrfristen. Werden die erhaltenen Anteile innerhalb von 7 Jahren nach der Einbringung veräußert, entsteht rückwirkend steuerpflichtiger Einbringungsgewinn. Diese Fristen müssen bei der langfristigen Planung unbedingt berücksichtigt werden.

Typische Anwendungsfälle der Einbringung

  • Einzelunternehmer gründet eine GmbH und bringt seinen Betrieb ein
  • Aufbau einer Holdingstruktur durch Einbringung von GmbH-Anteilen
  • Zusammenführung mehrerer Betriebe unter einer Holding
  • Vorbereitung der Unternehmensnachfolge