Die Einbringung ist ein zentrales Instrument bei der Unternehmensumstrukturierung. Sie ermöglicht es, Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaftsanteile steuerneutral in eine neue oder bestehende Gesellschaft zu übertragen – wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Steuerberaterin Jennifer Wagner begleitet Sie bei der steuerrechtskonformen Einbringungsgestaltung.
§ 20 UmwStG – Einbringung in eine Kapitalgesellschaft
Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil kann zum Buchwert eingebracht werden. Voraussetzung: Das eingebrachte Vermögen muss eine selbständige wirtschaftliche Einheit darstellen.
§ 21 UmwStG – Anteilstausch
Anteile an einer Kapitalgesellschaft werden in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht. Steuerneutralität unter strengen Voraussetzungen (Mehrheitsbeteiligung).
§ 24 UmwStG – Einbringung in eine Personengesellschaft
Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil wird in eine Mitunternehmerschaft eingebracht. Buchwertansatz möglich.
Montag – Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich.