Formwechsel

– Rechtsform ändern ohne Vermögensübertragung

Beim Formwechsel ändert ein Unternehmen seine Rechtsform, ohne dass Vermögen übertragen wird. Der Rechtsträger bleibt identisch – nur sein Rechtskleid ändert sich. Das klingt einfach, birgt aber erhebliche steuerliche Risiken und Gestaltungschancen. Steuerberaterin Jennifer Wagner plant Ihren Formwechsel sicher und steuerneutral.

Was ist ein Formwechsel nach UmwG?

Der Formwechsel ist in den §§ 190 ff. UmwG geregelt. Er ermöglicht es, z.B. eine GmbH in eine KG oder eine KG in eine GmbH umzuwandeln, ohne dass eine Übertragung von Wirtschaftsgütern stattfindet. Gesellschaftsrechtlich besteht Identität des Rechtsträgers – steuerrechtlich ist dies jedoch nicht immer so zu werten.

Häufige Formwechselkonstellationen

Kapitalgesellschaft → Personengesellschaft
z.B. GmbH → GmbH & Co. KG. Steuerlich ein Anwendungsfall des § 9 UmwStG. Der Formwechsel gilt steuerlich als Liquidation und Neugründung – stille Reserven können aufgedeckt werden. Sorgfältige Planung ist entscheidend.

Personengesellschaft → Kapitalgesellschaft
z.B. OHG → GmbH. Steuerlich § 25 UmwStG i.V.m. § 20 UmwStG. Unter bestimmten Voraussetzungen zum Buchwert möglich.

Kapitalgesellschaft → Kapitalgesellschaft
z.B. GmbH → AG. Steuerrechtlich in der Regel unproblematisch, da keine Systemwechsel erfolgt.

Steuerberaterin Jennifer Wagner – Formwechsel rechtssicher und steueroptimiert gestalten

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Steuerliche Fallstricke beim Formwechsel

  • Aufdeckung stiller Reserven beim Wechsel von Kapital- zu Personengesellschaft
  • Einbringungsgewinn I und II bei Sperrfristverletzungen
  • Gewerbesteuerliche Folgen (Aufhebung/Entstehung der Gewerbesteuerpflicht)
  • Grunderwerbsteuerliche Risiken bei Grundbesitz
  • Verlustuntergang (§ 8c KStG bei Kapitalgesellschaften)

Wann ist ein Formwechsel sinnvoll?

Ein Formwechsel bietet sich an, wenn die bisherige Rechtsform steuerlich, haftungsrechtlich oder organisatorisch nicht mehr optimal ist – und eine Neugründung aus praktischen Gründen nicht in Betracht kommt. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen, ob ein Formwechsel die beste Lösung ist.