Beim Formwechsel ändert ein Unternehmen seine Rechtsform, ohne dass Vermögen übertragen wird. Der Rechtsträger bleibt identisch – nur sein Rechtskleid ändert sich. Das klingt einfach, birgt aber erhebliche steuerliche Risiken und Gestaltungschancen. Steuerberaterin Jennifer Wagner plant Ihren Formwechsel sicher und steuerneutral.
Kapitalgesellschaft → Personengesellschaft
z.B. GmbH → GmbH & Co. KG. Steuerlich ein Anwendungsfall des § 9 UmwStG. Der Formwechsel gilt steuerlich als Liquidation und Neugründung – stille Reserven können aufgedeckt werden. Sorgfältige Planung ist entscheidend.
Personengesellschaft → Kapitalgesellschaft
z.B. OHG → GmbH. Steuerlich § 25 UmwStG i.V.m. § 20 UmwStG. Unter bestimmten Voraussetzungen zum Buchwert möglich.
Kapitalgesellschaft → Kapitalgesellschaft
z.B. GmbH → AG. Steuerrechtlich in der Regel unproblematisch, da keine Systemwechsel erfolgt.
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Termine sind nach Vereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich.