Rechtsformvergleich & Rechtsformwechsel

– Die richtige Unternehmensform finden

GmbH, UG, OHG, KG, Einzelunternehmen oder GmbH & Co. KG – die Wahl der Rechtsform hat weitreichende steuerliche, haftungsrechtliche und unternehmerische Konsequenzen. Ich begleite Sie beim Rechtsformvergleich und beim steuerlich optimierten Rechtsformwechsel.

Warum die Rechtsform regelmäßig überprüft werden sollte

Was bei der Gründung passte, kann nach Jahren des Wachstums, veränderten Gewinnstrukturen oder geplanter Nachfolge nicht mehr optimal sein. Ein Rechtsformwechsel ist kein bürokratischer Akt, sondern eine strategische Entscheidung mit erheblichen steuerlichen Folgen – die sorgfältig geplant werden muss.

Die wichtigsten Rechtsformen im Vergleich

Einzelunternehmen / Freiberufler

Einfach in der Gründung, volle Transparenzbesteuerung. Geeignet für kleine Betriebe – ab einem gewissen Gewinn steuerlich oft nachteilig.

GmbH

Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer. Haftungsbeschränkung. Vorteilhaft ab mittleren Gewinnniveaus, besonders bei Thesaurierung.

GmbH & Co. KG

Kombination aus Haftungsbeschränkung und Transparenzbesteuerung. Besonders attraktiv für Familienunternehmen und bei Verlustzuweisungsstrategien.

UG (haftungsbeschränkt)

Günstiger Einstieg in die Kapitalgesellschaft, aber mit Pflicht zur Rücklagenbildung. Übergangslösung auf dem Weg zur GmbH.

Steuerberaterin Jennifer Wagner – Ihr Partner für den optimalen Rechtsformwechsel

Kontaktformular

Anschrift​

Telefonische Erreichbarkeit

Montag – Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich.

Der Rechtsformwechsel: Möglichkeiten & steuerliche Fallstricke

Ein Formwechsel, eine Einbringung oder eine Verschmelzung kann steuerneutral möglich sein – wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Fehler in der Planung führen zu ungewollten Aufdeckungen stiller Reserven und erheblichen Steuerbelastungen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Wechsel steueroptimiert verläuft.

 

  • Formwechsel nach Umwandlungsgesetz (UmwG)
  • Einbringung in eine Kapitalgesellschaft (§ 20 UmwStG)
  • Einbringung in eine Personengesellschaft (§ 24 UmwStG)

Leistungsumfang beim Rechtsformwechsel

  • Steuerlicher Belastungsvergleich aller relevanten Rechtsformen
  • Analyse der persönlichen und betrieblichen Situation
  • Gestaltung des Umwandlungskonzepts
  • Begleitung der notariellen und registerrechtlichen Umsetzung
  • Kommunikation mit Finanzamt und Behörden