Wer sein Unternehmen oder Vermögen rechtzeitig an die nächste Generation übergibt, kann erhebliche Erbschaft- und Schenkungsteuer sparen – und gleichzeitig geordnete Verhältnisse für alle Beteiligten schaffen. Die vorweggenommene Erbfolge ist eines der wirkungsvollsten Instrumente der steuerlichen Nachfolgeplanung. Steuerberaterin Jennifer Wagner gestaltet Ihre Vermögensübergabe steueroptimiert und rechtssicher.
Erbschaft- und Schenkungsteuer-Freibeträge
Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €, der alle 10 Jahre neu genutzt werden kann. Durch rechtzeitige Planung kann ein Großteil des Vermögens steuerfrei übergehen.
Vergünstigungen für Betriebsvermögen
Betriebsvermögen kann unter strengen Voraussetzungen zu 85 % oder sogar 100 % steuerfrei übertragen werden (§§ 13a, 13b ErbStG). Voraussetzung sind u.a. Haltefristen und Lohnsummenregelungen.
Bewertungsabschläge nutzen
Durch gezielte Gestaltung – z.B. Einräumung von Nießbrauchsrechten oder Schenkung von Anteilen ohne Stimmrechte – kann der steuerliche Wert des übertragenen Vermögens reduziert werden.
Montag – Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich.
Eine Übertragung zu Lebzeiten bedeutet nicht, den Lebensunterhalt zu gefährden. Nießbrauchsrechte, Rückforderungsklauseln und Versorgungsrenten sichern den Übergeber ab und reduzieren gleichzeitig die steuerliche Bemessungsgrundlage.