Vorweggenommene Erbfolge

– Unternehmen steueroptimiert zu Lebzeiten übertragen

Wer sein Unternehmen oder Vermögen rechtzeitig an die nächste Generation übergibt, kann erhebliche Erbschaft- und Schenkungsteuer sparen – und gleichzeitig geordnete Verhältnisse für alle Beteiligten schaffen. Die vorweggenommene Erbfolge ist eines der wirkungsvollsten Instrumente der steuerlichen Nachfolgeplanung. Steuerberaterin Jennifer Wagner gestaltet Ihre Vermögensübergabe steueroptimiert und rechtssicher.

Was ist die vorweggenommene Erbfolge?

Bei der vorweggenommenen Erbfolge überträgt der Unternehmer oder Vermögensinhaber zu Lebzeiten Vermögenswerte auf seine Nachfolger – typischerweise Kinder oder Enkel. Durch die gezielte Nutzung von Freibeträgen, Bewertungsabschlägen und Haltefristen lässt sich die Steuerbelastung erheblich reduzieren oder ganz vermeiden.

Steuerliche Vorteile der frühzeitigen Übertragung

Erbschaft- und Schenkungsteuer-Freibeträge

Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €, der alle 10 Jahre neu genutzt werden kann. Durch rechtzeitige Planung kann ein Großteil des Vermögens steuerfrei übergehen.


Vergünstigungen für Betriebsvermögen

Betriebsvermögen kann unter strengen Voraussetzungen zu 85 % oder sogar 100 % steuerfrei übertragen werden (§§ 13a, 13b ErbStG). Voraussetzung sind u.a. Haltefristen und Lohnsummenregelungen.


Bewertungsabschläge nutzen

Durch gezielte Gestaltung – z.B. Einräumung von Nießbrauchsrechten oder Schenkung von Anteilen ohne Stimmrechte – kann der steuerliche Wert des übertragenen Vermögens reduziert werden.

Sprechen Sie mich an – Steuerberaterin Jennifer Wagner plant Ihre vorweggenommene Erbfolge

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Termine sind nach Vereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich.

Gestaltungs­möglich­keiten der vorweg­genom­menen Erbfolge

  • Schenkung von GmbH-Anteilen unter Nießbrauchsvorbehalt
  • Übertragung von Immobilien mit Nutzungsrechten
  • Stufenweise Übertragung zur optimalen Freibetragsnutzung
  • Familienpooling zur Sicherung von Betriebsvermögensprivilegien
  • Einbeziehung von Ehegatten und Geschwistern

Absicherung des Übergebers

Eine Übertragung zu Lebzeiten bedeutet nicht, den Lebensunterhalt zu gefährden. Nießbrauchsrechte, Rückforderungsklauseln und Versorgungsrenten sichern den Übergeber ab und reduzieren gleichzeitig die steuerliche Bemessungsgrundlage.