Verschmelzung & Spaltung von Unternehmen

– Steueroptimierte Umstrukturierung

Unternehmen verändern sich – durch Wachstum, Konsolidierung oder strategische Neuausrichtung. Verschmelzungen und Spaltungen sind mächtige Instrumente zur Unternehmensstrukturierung, die bei korrekter Durchführung steuerneutral möglich sind. Steuerberaterin Jennifer Wagner begleitet Sie kompetent durch den gesamten Prozess.

Was ist eine Verschmelzung?

Bei einer Verschmelzung (Fusion) werden zwei oder mehr Rechtsträger zu einem zusammengeführt. Der übertragende Rechtsträger erlischt; das Vermögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) regelt die zivilrechtlichen Voraussetzungen, das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) die steuerlichen Folgen.

Formen der Unternehmensspaltung

Aufspaltung
Der übertragende Rechtsträger überträgt sein gesamtes Vermögen auf mindestens zwei übernehmende Rechtsträger und erlischt dabei.

Abspaltung
Teile des Vermögens werden auf einen oder mehrere neue Rechtsträger übertragen; der übertragende Rechtsträger bleibt bestehen.

Ausgliederung
Vermögensteile werden auf einen anderen Rechtsträger übertragen; die Gegenleistung fließt dem übertragenden Rechtsträger selbst zu (nicht den Gesellschaftern).

Steuerberaterin Jennifer Wagner – Kompetente Begleitung bei Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen

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Termine sind nach Vereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich.

Steuerliche Aspekte bei Verschmelzung und Spaltung

  • Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter zu Buchwerten (steuerneutral) möglich
  • Rückwirkungsfiktion für ertragsteuerliche Zwecke (bis zu 8 Monate)
  • Gefahr der Aufdeckung stiller Reserven bei Verletzung von Sperrfristen
  • Grunderwerbsteuerliche Aspekte bei grundbesitzenden Rechtsträgern
  • Umsatzsteuerliche Behandlung (Geschäftsveräußerung im Ganzen)

Typische Anwendungsfälle

  • Trennung von operativem Geschäft und Immobilienvermögen
  • Herauslösung eines Geschäftsbereichs zur eigenständigen Entwicklung
  • Zusammenführung von Tochtergesellschaften zur Vereinfachung der Struktur
  • Vorbereitung auf einen Unternehmensverkauf (Carve-out)