Ob ein neuer Gesellschafter aufgenommen wird, ein bestehender Anteil übertragen oder ein Gesellschafter ausscheidet – solche Veränderungen im Gesellschafterkreis sind komplex und haben weitreichende steuerliche und gesellschaftsrechtliche Folgen. Steuerberaterin Wagner begleitet Sie sicher durch den gesamten Prozess.
Schenkung vs. entgeltliche Übertragung
Bei einer unentgeltlichen Übertragung können Schenkungsteuer-Freibeträge genutzt werden. Bei entgeltlicher Veräußerung ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich steuerpflichtig – bei GmbH-Anteilen zu 60 % nach dem Teileinkünfteverfahren.
Verlustnutzung bei Anteilsübertragungen
Der Gesellschafterwechsel kann unter bestimmten Umständen bestehende Verlustvorträge gefährden (§ 8c KStG). Eine sorgfältige Planung ist unerlässlich, um Verlustuntergang zu vermeiden.
Grunderwerbsteuer-Risiken
Bei grundbesitzenden Gesellschaften können Anteilsübertragungen Grunderwerbsteuer auslösen – die sog. share deal-Problematik. Wir prüfen, wie dies vermieden werden kann.
Montag – Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich.
Neben der steuerlichen Planung ist auch die gesellschaftsvertragliche Gestaltung entscheidend: Vinkulierungsklauseln, Abfindungsregelungen, Stimmrechtsverteilung und Nachfolgeregelungen müssen sorgfältig aufeinander abgestimmt sein.