Gesellschafteraufnahme & Gesellschafterwechsel

– Steueroptimierte Gestaltung

Ob ein neuer Gesellschafter aufgenommen wird, ein bestehender Anteil übertragen oder ein Gesellschafter ausscheidet – solche Veränderungen im Gesellschafterkreis sind komplex und haben weitreichende steuerliche und gesellschaftsrechtliche Folgen. Steuerberaterin Wagner begleitet Sie sicher durch den gesamten Prozess.

Anlässe für eine Gesellschafterveränderung

  • Aufnahme eines Investors oder strategischen Partners
  • Übertragung von Anteilen im Rahmen der Nachfolgeplanung
  • Ausscheiden eines Gesellschafters durch Kündigung oder Tod
  • Neustrukturierung des Gesellschafterkreises
  • Mitarbeiterbeteiligung (ESOP / stille Beteiligung)

Steuerliche Aspekte der Anteilsübertragung

Schenkung vs. entgeltliche Übertragung

Bei einer unentgeltlichen Übertragung können Schenkungsteuer-Freibeträge genutzt werden. Bei entgeltlicher Veräußerung ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich steuerpflichtig – bei GmbH-Anteilen zu 60 % nach dem Teileinkünfteverfahren.


Verlustnutzung bei Anteilsübertragungen

Der Gesellschafterwechsel kann unter bestimmten Umständen bestehende Verlustvorträge gefährden (§ 8c KStG). Eine sorgfältige Planung ist unerlässlich, um Verlustuntergang zu vermeiden.


Grunderwerbsteuer-Risiken

Bei grundbesitzenden Gesellschaften können Anteilsübertragungen Grunderwerbsteuer auslösen – die sog. share deal-Problematik. Wir prüfen, wie dies vermieden werden kann.

Jetzt beraten lassen – Steuerberaterin Jennifer Wagner, Ihr Experte für Gesellschafter­ver­änderun­gen

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Montag – Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich.

Gesellschafts­vertragliche Gestaltung

Neben der steuerlichen Planung ist auch die gesellschaftsvertragliche Gestaltung entscheidend: Vinkulierungsklauseln, Abfindungsregelungen, Stimmrechtsverteilung und Nachfolgeregelungen müssen sorgfältig aufeinander abgestimmt sein.

Beratungsangebot

  • Strukturierung der Anteilsübertragung / -aufnahme
  • Bewertung des Unternehmens / der Anteile
  • Vertragsgestaltung in Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten
  • Prüfung von Schenkung- und Erbschaftsteuer-Aspekten
  • Beratung zur Mitarbeiterbeteiligung